Rechtsprechung
LAG Hamm, 04.07.2007 - 2 Sa 306/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Zu den Voraussetzungen einer erneuten fristlosen Kündigung wegen unerlaubter Wettbewerbshandlungen nach Ausspruch einer gerichtlich angegriffenen außerordentlichen Arbeitgeberkündigung.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 Abs. 1 und 2 BGB, § 60 HGB
Zu den Voraussetzungen einer erneuten fristlosen Kündigung wegen unerlaubter Wettbewerbshandlungen nach Ausspruch einer gerichtlich angegriffenen außerordentlichen Arbeitgeberkündigung. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer erneuten fristlosen Kündigung wegen unerlaubter Wettbewerbshandlungen nach Ausspruch einer gerichtlich angegriffenen außerordentlichen Arbeitgeberkündigung; Darlegungspflicht und Beweispflicht des Arbeitgebers hinsichtlich der Kenntniserlangung von ...
- Judicialis
- rewis.io
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 17.01.2007 - 3 Ca 818/06
- LAG Hamm, 04.07.2007 - 2 Sa 306/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90
Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot
Auszug aus LAG Hamm, 04.07.2007 - 2 Sa 306/07
Demgegenüber hat das BAG allerdings entschieden, dass ein Arbeitnehmer an das für die Dauer des rechtlichen Bestandes des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbot auch dann noch gebunden ist, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt worden ist und er diese Kündigung gerichtlich angreift (BAG vom 25.04.1991 - 2 AZR 624/90, NZA 1992, 212).Nach der Rechtsprechung des BAG sind in einem solchen Fall der Grad des Verschuldens sowie Art und Auswirkung der Konkurrenztätigkeit für die erforderliche Interessenabwägung von Bedeutung, ob der verhaltensbedingte Grund dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar gemacht hat (BAG vom 25.04.1991 - 2 AZR 624/90, unter B III 3 b der Gründe, NZA 1992, 215).
- BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87
Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen …
Auszug aus LAG Hamm, 04.07.2007 - 2 Sa 306/07
Derartige Unpünktlichkeiten können eine außerordentliche Kündigung allenfalls dann rechtfertigen, wenn sie den Grad und die Auswirkung einer beharrlichen Verweigerung der Arbeitspflicht erreicht haben (vgl. BAG vom 17.03.1988 - 2 AZR 576/87, NZA 1989, 261). - BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90
Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit
Auszug aus LAG Hamm, 04.07.2007 - 2 Sa 306/07
Die Klägerin durfte deshalb keine Mandanten der Beklagten abwerben und auch keine Dienstleistungen für konkurrierende Steuerberater erbringen (vgl. BAG vom 16.08.1990 - 2 AZR 113/90, NJW 1991, 518, 519).
- BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87
Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit
Auszug aus LAG Hamm, 04.07.2007 - 2 Sa 306/07
Allerdings ist eine unerlaubte Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG vom 06.08.1987 - 2 AZR 226/87, NJW 1988, 438; BAG vom 21.11.1996 - 2 AZR 852/95, EzA § 626 n.F. BGB Nr. 162). - BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 852/95
Vorliegen eines wichtigen Grundes als Vorausssetzung für die außerordentliche …
Auszug aus LAG Hamm, 04.07.2007 - 2 Sa 306/07
Allerdings ist eine unerlaubte Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG vom 06.08.1987 - 2 AZR 226/87, NJW 1988, 438; BAG vom 21.11.1996 - 2 AZR 852/95, EzA § 626 n.F. BGB Nr. 162). - BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 650/90
Vertragsstrafe für Vertragsbruch - Umfang der Haftung
Auszug aus LAG Hamm, 04.07.2007 - 2 Sa 306/07
Nach der Rechtsprechung des BAG sind in einem solchen Fall der Grad des Verschuldens sowie Art und Auswirkung der Konkurrenztätigkeit für die erforderliche Interessenabwägung von Bedeutung, ob der verhaltensbedingte Grund dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar gemacht hat (BAG vom 25.04.1991 - 2 AZR 624/90, unter B III 3 b der Gründe, NZA 1992, 215). - LAG Köln, 04.07.1995 - 9 Sa 484/95
Wettbewerbsverbot: Anspruch des Arbeitgebers auf Einhaltung während des …
Auszug aus LAG Hamm, 04.07.2007 - 2 Sa 306/07
Deshalb wird mit beachtlichen Gründen die Auffassung vertreten, dass der Arbeitgeber nach Ausspruch einer angefochtenen fristlosen Kündigung vom Arbeitnehmer die Unterlassung von Wettbewerbshandlungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses nur dann verlangen darf, wenn er ihm hierfür gleichzeitig eine monatliche Entschädigung mindestens in Höhe einer Karrenzentschädigung nach den §§ 74 ff HGB anbietet (LAG Köln vom 04.07.1995 - 9 Sa 484/95, NZA-RR 1996, 2 - 3 = LAGE § 60 HGB Nr. 4).